
Jetzt ist es offiziell: nach fast vier Jahren langen und zähen Verhandlungen ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz zur Lösung von bilateralen Steuerfragen am 10. August verabschiedet worden. Das Inkrafttreten wird nach der beiderseitigen Ratifizierung zum 1.1.2013 erwartet.
Ein Kernthema ist die Behandlung von unversteuertem Vermögen deutscher Privatkunden, das über Jahre bei Schweizer Banken angelegt wurde. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Wahrung des Schweizer Bankgeheimnisses sowie die Anonymität der deutschen Bankkunden, die in Einklang zu bringen waren mit dem Ruf nach Steuergerechtigkeit.
Das Abkommen beinhaltet im Wesentlichen für den Anleger vier Eckwerte, in denen diese Punkte weitgehend berücksichtigt wurden:
| 1. Legalisierung von Vermögen aus der Vergangenheit | |
|
|
|
|
|
|
|
2. Abgeltungssteuer für die Zukunft Die Banken erheben jährlich und anonym einen Abzug von Vermögenserträgen in Höhe der in Deutschland geltenden Abgeltungssteuer von insgesamt 26,375%. Damit wird die Steuerschuld in Deutschland abgegolten.
3. Massnahmen zur Systemkontrolle Die deutschen Steuerbehörden dürfen die richtige Umsetzung der Abgeltungssteuer durch die Schweiz mit Stichproben kontrollieren. Für weitergehende Informationen müssen deutsche Steuerbehörden ein Amtshilfegesuch stellen.
4. Keine Verwertung von gestohlenen Daten Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, inskünftig keine Informationen aus Datenträgern mit gestohlenen Kontodaten mehr zu verwenden, insbesondere nicht für die strafrechtliche Verwertung von Kontodaten.
Das Abkommen ist grundsätzlich zu begrüßen, da es für den deutschen Anleger nunmehr Rechtssicherheit schafft und eine Brücke in die Steuerehrlichkeit baut. Deutsche Bankkunden werden somit endgültig vor einer entsprechenden Strafverfolgung für Steuervergehen geschützt.
Auch für die Schweizer Banken ist dieses Abkommen ein gut ausgehandelter Kompromiss: zum einen bleibt das Bankgeheimnis gewahrt, zum anderen wird das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz gestärkt.
Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten zum 1.1.2003 besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Dennoch sollten Privatanleger die möglichen Auswirkungen der neuen Rechtslage einer genauen Prüfung unterziehen. Dies gilt insbesondere, um die zu erwartende Steuerschuld für eine Legalisierung zu ermitteln. Hier ist abzuwägen, ob ein Verfahren im Zuge der Selbstanzeige eine mögliche Günstigerstellung bewirken könnte.
Für Details und Hintergründe zu den neuen Bestimmungen, deren Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation sowie für die Planung der weiteren Vorgehensweise stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
|
|